Jugendschutz

Wir ermöglichen auch unseren jungen Gästen ein erstklassiges Showerlebnis. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten. Hier finden Sie alles rund ums Thema Jugendschutz, sowie Tipps für einen ungetrübten Konzertbesuch.

Ein Leitfaden für den Besuch von Rock- und Popkonzerten Minderjähriger

Minderjährige Jugendliche dürfen sich in Begleitung einer durch die Eltern eingesetzten erziehungsbeauftragten Person (Erziehungsbeauftragte/r) in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer sonstigen (Tanz-)Veranstaltung aufhalten.

Möchte Ihr Kind ein Konzert in der HanseMesse oder StadtHalle Rostock besuchen, sind einige Hinweise zu beachten und Formulare auszufüllen. Hier finden Sie schnell und einfach die entsprechenden Downloads:

Wir bitten Sie, die ausgefüllten Formulare Ihrem Kind / Ihren Kindern und jeweils der Erziehungsbeauftragten/dem Erziehungsbeauftragten mitzugeben.

Weitere Tipps für einen ungetrübten Konzertbesuch Ihrer Kinder

Altersbeschränkung
In der HanseMesse und StadtHalle Rostock gilt, dass Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder -beauftragter ein Konzert besuchen dürfen.

Platzwahl
Oft ist es das erste Konzert, welches Ihr Kind besucht. Reden Sie mit ihm darüber, dass es sich nicht ganz nach vorne in die Mitte stellen soll, da es dort meist sehr eng, heiß und laut ist und die Gefahr besteht – auch, weil oft zu wenig getrunken wird – „umzukippen“.

Fotografieren während der Veranstaltung
Die jugendlichen Fans wollen natürlich ihren Stars nah sein und so viele Fotos wie nur möglich schießen. Hier beachten Sie bitte, dass bei vielen Konzerten das Fotografieren nicht gestattet ist und die Fotoapparate beim Einlass oder aber beim direkten Verstoß abgenommen werden könnten. Informieren Sie sich deshalb am Veranstaltungstag, ob solche Einschränkungen gemacht werden.

Treffpunkt
Ob Sie nun Ihr Kind begleiten oder aber abholen – vereinbaren Sie einen festen Treffpunkt, der einfach zu finden und gut überschaubar ist.

Erreichbarkeit
Geben Sie Ihrem Kind eine Telefonnummer mit, bei der im Notfall auf alle Fälle jemand von Ihnen erreichbar ist.

Kleidung
Bedenken Sie, dass der Einlass nicht immer zügig voran geht. Ihr Kind sollte richtig gekleidet sein. In unseren Häusern stehen Garderoben zur Verfügung. Die Garderobengebühr beträgt 1,50 € pro Stück.

Wertsachen
Ihr Kind sollte die mitgeführten Wertsachen wenn möglich direkt am Körper tragen. Überlegen Sie auch, ob das gute Smartphone eventuell gegen ein älteres Modell eingetauscht werden kann. Und geben Sie außerdem nicht zu viel Bargeld mit.