AGB

Allgemeine Hinweise für den Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events

Vertragsverhältnis                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem/ der Ticket-erwerber:in zustande. Für die Durchführung der Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

Die Vorverkaufskasse der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, nachfolgend inRostock GmbH genannt, vermittelt nur im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters den Erwerb von Eintrittskarten. Sie vertreibt im Auftrag (Stellvertretung) des Veranstalters als Ticket-Vermittlerin die Eintrittskarten und stellt diese an Ticketerwerber:innen aus. Die Dienstleistungen der inRostock GmbH als Vorverkaufsstelle stellen keine Veranstalterleistung dar. Der Vertrag zum Erwerb der Eintritts-karten durch Besucher kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem/ der Ticketerwerber:in über den Besuch der Veranstaltung zustande (Besucher:innenvertrag).

Die inRostock GmbH erteilt in ihrer Stellung als Ticketvermittlerin vorsorglich nachfolgende allgemeine Hinweise für den Erwerb von Eintrittskarten. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten wird die Hausordnung der inRostock GmbH anerkannt.

Preise und Gebühren

Beim Erwerb von Eintrittskarten wird eine Vorverkaufsgebühr erhoben, deren Höhe durch den Veranstalter festgelegt wird. Die bei Abwicklung über Kartensysteme Dritter zusätzlich anfallenden Systemgebühren zu Lasten des Ticketerwerbers sind im Kartenpreis enthalten.

Rücknahme / Verlust der Eintrittskarten

Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlung von Eintritts-karten sind ausgeschlossen. Bei Verlust durch den Kunden kann kein Ersatz geleistet werden.

 Verschiebung/ Ausfall von Veranstaltungen

Infos zu Ersatzterminen und Ticketrückgaben sind ent-sprechend den Vorgaben des Veranstalters zum jeweiligen Event auf dessen Webseite und/ oder unter www.inrostock.de veröffentlicht.  Bei behördlicher Anord-nung zur Unterbringung von Betroffenen bei Katastrophen- und Unglücksfällen kann es kurzfristig zu einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Falle finden die aktuell gültigen Regelungen Anwendung.

 Reservierung

Die Reservierung von Eintrittskarten erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit für drei Kalendertage, wenn nicht eine andere Regelung vom Veranstalter des Events angeboten wird. Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt der Anspruch auf den Erwerb der Tickets. Kartenvorbestellungen für die Tages- bzw. Abendkasse können nicht entgegengenommen werden.

Die reguläre Abendkasse öffnet bei nicht ausverkauften Events in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Hier können Restkarten erworben werden.

Bezahlung und Versand

Der Kunde kann Zahlungsart und Versandart im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten wählen. Der Versand der Eintrittskarten an den/ die Ticketerwerberin erfolgt durch die inRostock GmbH nach Zahlungseingang des vollständigen Kartenpreises zzgl. Versandkosten. Die inRostock GmbH behält sich im Namen des Veranstalters bis zur vollständigen Zahlung des Kartenpreises das Eigentum an dem Ticket vor.

 Gutscheine

Erworbene Gutscheine an der Vorverkaufskasse der inRostock GmbH sind Wertgutscheine, die für eine Veranstaltung in der HanseMesse oder StadtHalle Rostock innerhalb von drei Jahren eingelöst werden können. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Teileinlösungen sind möglich, der Restbetrag ist innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins einlösbar. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung eines Restbetrages sind nicht möglich.

Hinweise zur Sicherheit

Besucher:innen haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Bei Verlassen des Veranstaltungshauses verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Sicherheitscheck bei bestimmten Veranstaltungsformaten:

Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken sowie ähnlichen Behältnissen in die HanseMesse und StadtHalle Rostock, die größer als DIN A 4-Format sind, ist grundsätzlich nicht gestattet. Besucher sollten sich auf die Mitnahme notwen-diger Gegenstände beschränken.

Kleine Taschen, mitgeführte Behältnisse und Garderobe können auf ihren Inhalt hin kontrolliert und die Sicher-stellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besucher:innen führen können, verlangt werden. Ebenso kann es beim Einlass zur Veranstaltung zur Durchführung von Körperkontrollen kommen.

Die Mitnahme von Garderobe kann untersagt werden. Grundsätzlich empfehlen wir, auf die Mitnahme der Straßen-garderobe in die Veranstaltungsräume zu verzichten. Ein Garderobenservice steht für die Abgabe von Jacken und Mänteln sowie Gegenständen zu ortsüblichen Entgelten zur Verfügung.

Auf der Webseite des Veranstalters und der inRostock GmbH erhalten Kunden/ Besucher:innen hierzu weitere aktuelle Informationen. Die Hausordnung der inRostock GmbH steht als Download bereit.

Rostock, im Juli 2025