AGB

Allgemeine Hinweise für den Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events

 

Vertragsverhältnis
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Ticketerwerber zustande. Für die Durchführung der Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
Die Vorverkaufskasse der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events, nachfolgend inRostock GmbH genannt, vermittelt nur im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters den Erwerb von Eintrittskarten. Sie vertreibt im Auftrag (Stellvertretung) des Veranstalters als Ticket-Vermittlerin die Eintrittskarten und stellt diese an den Ticketerwerber aus. Die Dienstleistungen der inRostock GmbH als Vorverkaufsstelle stellen keine Veranstalterleistung dar. Der Vertrag zum Erwerb der Eintrittskarten durch den Besucher kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber über den Besuch der Veranstaltung zustande (Besuchervertrag).
Die inRostock GmbH erteilt in ihrer Stellung als Ticketvermittlerin vorsorglich nachfolgende allgemeine Hinweise für den Erwerb von Eintrittskarten. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten wird die Hausordnung der inRostock GmbH anerkannt.

Preise und Gebühren
Beim Erwerb von Eintrittskarten wird eine Vorverkaufsgebühr erhoben, deren Höhe durch den Veranstalter festgelegt wird. Die bei Abwicklung über Kartensysteme Dritter zusätzlich anfallenden Systemgebühren zu Lasten des Ticketerwerbers sind im Kartenpreis enthalten.

Rücknahme / Verlust der Eintrittskarten
Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlung von Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Bei Verlust durch den Kunden kann kein Ersatz geleistet werden.

Verschiebung/ Ausfall von Veranstaltungen
Infos zu Ersatzterminen und Ticketrückgaben sind entsprechend den Vorgaben des Veranstalters zum jeweiligen Event auf dessen Webseite und/ oder unter www.inrostock.de veröffentlicht. Im Falle einer pandemiebedingten Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung finden die aktuell gültigen Regelungen Anwendung.

Reservierung
Die Reservierung von Eintrittskarten erfolgt für drei Kalendertage, wenn nicht eine andere Regelung vom Veranstalter des Events angeboten wird. Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt der Anspruch auf den Erwerb der Tickets. Kartenvorbestellungen für die Tages- bzw. Abendkasse können nicht entgegengenommen werden. Die reguläre Abendkasse öffnet bei nicht ausverkauften Events in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Hier können Restkarten erworben werden.

Bezahlung und Versand
Der Kunde kann Zahlungsart und Versandart im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten wählen. Der Versand der Eintrittskarten an den Ticketerwerber erfolgt durch die inRostock GmbH nach Zahlungseingang des vollständigen Kartenpreises zzgl. Versandkosten. Eine zusätzliche Ticketversicherung ist möglich. Die inRostock GmbH behält sich im Namen des Veranstalters bis zur vollständigen Zahlung des Kartenpreises das Eigentum an dem Ticket vor.

Gutscheine
Erworbene Gutscheine an der Vorverkaufskasse der inRostock GmbH sind Wertgutscheine, die für eine Veranstaltung in der HanseMesse oder StadtHalle Rostock innerhalb von drei Jahren eingelöst werden können. Teileinlösungen sind möglich, der Restbetrag ist innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins einlösbar. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung eines Restbetrages sind nicht möglich.

Hinweise zur Sicherheit
Besucher/ Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Bei Verlassen des Veranstaltungshauses verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Sicherheitscheck bei bestimmten Veranstaltungsformaten:
Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken sowie ähnlichen Behältnissen in die HanseMesse und StadtHalle Rostock, die größer als DIN A 4-Format sind, ist nicht gestattet. Besucher sollten sich auf die Mitnahme notwendiger Gegenstände beschränken.
Kleine Taschen, mitgeführte Behältnisse und Garderobe können auf ihren Inhalt hin kontrolliert und die Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, verlangt werden.
Ebenso kann es beim Einlass zur Veranstaltung zur Durchführung von Körperkontrollen kommen.
Die Mitnahme von Garderobe kann untersagt werden. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Gästen, auf die Mitnahme der Straßengarderobe in die Veranstaltungsräume zu verzichten. Ein Garderobenservice steht für die Abgabe von Jacken und Mänteln sowie Gegenständen zu ortsüblichen Entgelten zur Verfügung.
Auf der Webseite des Veranstalters und der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events erhält der Kunde/ Besucher hierzu weitere aktuelle Informationen. Die Hausordnung der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events steht als Download bereit.

Rostock, im Dezember 2020